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Luxemburger Entscheidung stößt bei Essener Arbeitgebern auf Unverständnis

20.01.2010 EUV-Hauptgeschäftsführer Kanders: „Das Urteil führt zu Rechtsunsicherheit“

Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer des Essener Unternehmensverbandes e.V.
Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer des Essener Unternehmensverbandes e.V.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zur Länge der Kündigungsfristen sehen die Arbeitsrechts-Experten des Essener Unternehmensverbandes e.V. (EUV) erhebliche Mehrbelastungen auch für Essener Firmen. „Das Urteil stößt bei uns auf Unverständnis“, kommentiert Ulrich Kanders, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Hauptgeschäftsführer des EUV, die Entscheidung aus Luxemburg. „Unternehmen können sich nicht mehr auf den deutschen Gesetzgeber verlassen, wenn dessen Entscheidungen auf europäischer Ebene wieder aufgehoben werden.“

Lange Kündigungsfristen können – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – den Unternehmen Probleme bereiten. „Wenn ein Betrieb vor einem starken Auftragseinbruch steht, muss er flexibel und schnell reagieren können. Lange Kündigungsfristen sind in solchen Fällen eine große Belastung für die Firmen“, so der Arbeitsrechts-Fachmann. „Die zuvor bestehende Regelung bot Flexibilität für die Betriebe, und da junge Menschen viel eher flexibel und mobil auf den Verlust des Arbeitsplatzes reagieren könne, liegt keine Diskriminierung sondern eine Orientierung an der heutigen Arbeitswirklichkeit.“

Essener Firmen, die gezwungen sind, Personal abzubauen, müssen nun vorsorglich bei Kündigungen das Urteil berücksichtigen. „Mit diesem Urteil legt man den bereits gebeutelten Unternehmen, die hier vor Ort bisher alles getan haben, um die Wirtschaftskrise so gut es geht zu überstehen, weitere Steine in den Weg. Eine Konsequenz könnte sein: Durch die verlängerten Kündigungsfristen muss an anderer Stelle gespart werden, dies könnte sich z.B. auf die Höhe der Abfindungen auswirken“, so Ulrich Kanders.

Nun ist die Bundesregierung gefordert: Die schwarz-gelbe Koalition hatte zugesagt, die bestehenden Regelungen zum Kündigungsschutz in Deutschland nicht anzutasten. „Nun sollte die Politik über eine generelle Verkürzung der Kündigungsfristen nachdenken, um die Auswirkungen des Urteils wenigstens abzufedern“, so Kanders.


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