Wunschgerechter Service.
Ein Beitrag – alle Leistungen.
Mit dem Beitritt zum EUV sichert sich ein Unternehmen den kompletten Verbands-Service. Beratung und Betreuung im Arbeitsrecht, kompetente Unterstützung bei der Personalarbeit, bundesweite und kostenlose Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten durch alle Instanzen, Zugriff auf umfangreiche Datenbanken und aktuelle Informationsdienste.
Für das einzelne Mitglied funktioniert der Verband wie eine externe Rechtsabteilung zum Festbetrag. Das allein ist in aller Regel mehr wert als der Jahresbeitrag. Eine Art „Flatrate“ für Rechtsberatung und Prozessvertretung.
Der EUV sichert seinen Mitgliedern auch bei nicht alltäglichen Problemen jederzeit Expertenrat. Zum Beispiel in Fragen des Mitarbeiter-Einsatzes im Ausland ist der EUV ein kompetenter Partner. Dank seines Netzwerkes mit Landes- und Bundesverbänden und ausländischen Organisationen.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein fester Jahresbeitrag, in dem alle Verbandsleistungen eingeschlossen sind. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist gemessen an der Vielzahl der Leistungen sehr gering: Er errechnet sich als bestimmter Promillesatz der an die Berufsgenossenschaft gemeldeten Brutto-Lohn- und Gehaltssumme und ist nach oben gedeckelt. Wir informieren Sie über den Beitrag für Ihr Unternehmen gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit EUV-Hauptgeschäftsführer Ulrich Kanders, Telefon 0201 / 820 13-20.
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